In dem von der Krankenkasse abgelehnten Widerspruch (Auch der Widerspruch wird durch die Krankenkasse abgelehnt) zur Kostenübernahme von Avastin (Bevacizumab) wird darauf verwiesen, dass die Kosten der beantragten Therapie aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervorgingen. Nun, ich bin kein promovierter Mediziner wie der Ersteller des Gutachtens des MDK, aber ich kann ja eine, sicherlich ungenaue, Überschlagsrechnung anstellen.

Beantragt wurde eine Therapie mit Avastin (Bevacizumab) in der Dosis von 10mg / Kg Körpergewicht in 14-tägigen Abständen für die Dauer von 8 Wochen. Nun folgt mit einfachem Dreisatz nach Adam Riese und Eva Zwerg, wenn man von einemgroßzügig bemessenen Körpergewicht von 80Kg ausgeht: es sind 4 Gaben von 800mg Avastin (Bevacizumab) nötig, um dem Therapievorschlag nachzukommen, insgesamt also 3200mg Avastin (Bevacizumab). Die Preisinformationen beziehe ich nun von einem Preisvergleichsportal für Medikamente, hier wird angegeben, dass eine Flasche mit 400mg Wirkstoff 1708,63€ kostet, die gesamte Therapie nach Vorschlag ohne die Kosten für die Infusionen mithin 1708,63€ * 8 = 13669,04€. Dies kann man nun gerne in Relation zu meinem 8-tägigen stationären Aufenthalt im Januar setzen, welcher Kosten in Höhe von 14.053,68 EUR verursacht hat. Nun sollte man beachten, dass bei einer erneuten Myelosuppression durch die vorgeschlagenen Chemotherapien ein stationärer Aufenthalt ggfs. auf einer Isolierstation durchaus wahrscheinlich ist und auch sicherlich nicht in acht Tagen abgehandelt ist. Die Frage, ob mir eine erzwungene Knochenmarkschädigung oder eine Bekämpfung des Tumors mehr für mein Leben bringt, darf hier nun jeder für sich selbst entscheiden.

Meine Gesundheit ist eben bei der Gesundheitskasse in „besten Händen“.