Wie vor knapp einer Woche berichtet wurde bei meiner Krankenkasse ein individueller Heilversuch mit Avastin beantragt. Heute lag die Antwort der „Gesundheitskasse“ im Briefkasten – mit einer Ablehnung. Diese wurde damit begründet, dass Avastin /Bevacizumab von der europäischen Arzneimittelagentur EMEA im November 2009  keine Zulassung für die Indikation Glioblastom bekommen hat (EMEA lehnt Avastin-Antrag ab). Dies wurde auch durch Begutachtung und Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt.

Dieses Gutachten ergab als Vorschlag folgende alternative Behandlungsmöglichkeiten:

  • BCNU / Irinocetan
  • Cyclophosphamid
  • Cisplatin / Temodal
  • Ifosfamid / Carboplatin / Etoposid (Standard-ICE)

Da ich mit CCNU bereits einen Nitrosoharnstoff erhalten habe, der als Ergebnis eine Myelosuppression und Tumorprogress hatte (wie übrigens auch bei Temodal), scheiden BCNU / Irinocetan und Cisplatin / Temozolomid als Kombination  sowie weitere Alkylantien aus. Ifosfamid(Holoxan),  Carboplatin, Etoposid und Cyclophosphamid  (Endoxan) sollten  auch nicht bei vorgeschädigtem Knochenmark verwendet werden, zumal die Behandlung eines Glioblastoms laut Fachinformationen (Quelle: Open Drug Database) nicht vorgesehen ist . Im Antrag wurde ja bereits auf die Knochenmarkschädigung und zweimalige lebensbedrohliche Myelosuppression hingewiesen. Da die Alternativorschläge aber alle deutlich weniger Kosten als Avastin verursachen, kann man sich ja überlegen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Widerspruch gegen den negativen Bescheid der Kostenübernahme wurde natürlich eingelegt, nun bin ich auf die Reaktion gespannt. Avastin ist im Übrigen in über 20 Ländern – unter anderem den USA, Kanada und der Schweiz als Medikament für die Behandlung des Glioblastom zugelassen.